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Barrierefreiheit

BARRIEREFREIHEIT

Visit Costa del Sol verpflichtet sich, die Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://de.visitcostadelsol.com.

Einhaltungsstand

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da folgende Aspekte nicht erfüllt werden.

Inhalt nicht barrierefrei

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten, sowohl bei HTML-Inhalten als auch bei herunterladbaren Dokumenten. Fehler können insbesondere in Dokumenten auftreten, die Grafiken oder komplexe Tabellen enthalten, oder in Dokumenten, die vor der Überprüfung auf Barrierefreiheit elektronisch unterzeichnet wurden.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: trifft nicht zu.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zum Veröffentlichungszeitpunkt der Webseite erstellt.

Die Erstellungsmethode zur Erklärung war eine Selbstbewertung, die von der Agentur durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 8 de Enero de 2024.

Anmerkungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) machen, wie:

  • Meldung eines möglichen Verstoßes auf dieser Website.
  • Information über andere Hindernisse bei der Barrierefreiheit von Inhalten.
  • Sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Webseite.

Über die folgenden Kanäle:

Die Mitteilungen werden von der für den Inhalt dieser Webseite zuständigen Stelle entgegengenommen und bearbeitet.

Sie können auch Informationen in einem barrierefreien Format anfordern, die nicht der Barrierefreiheit entsprechen, weil sie entweder ausgeschlossen oder wegen unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen sind, oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen einreichen. Link zur Mitteilung des Antrags auf Zugang zu Informationen und Beschwerden gemäß Artikel 12 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September.

Anwendungsverfahren

Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen oder einer Beschwerde zu erfahren und Einspruch zu erheben, damit die geeigneten Maßnahmen eingesetzt werden, falls Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind; oder um zu begründen, warum Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht den Anforderungen entspricht.

Link zum Beschwerdeverfahren, das an die für die Barrierefreiheit dieser Einrichtung zuständige Abteilung zu richten ist, oder, wenn die Beschwerde eine Maßnahme dieser Abteilung betrifft, an den entsprechenden Vorgesetzten.

Optionale Inhalte

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der aktuellen Version der Webseite wurde eine Überprüfung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Barrierefreiheit durchgeführt.

Ab diesem Datum werden neue oder geänderte Webinhalte teilweise überprüft, sowohl die Vorlagen als auch die endgültigen Seiten und Dokumente, die veröffentlicht werden, um die Einhaltung der Barrierefreiheit der Norm UNE-EN 301549 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September zu gewährleisten.

Ferner wird diese Webseite von der Beobachtungsstelle für Barrierefreiheit von Webseiten (OAW) überprüft; die letzte Überprüfung fand am 8 de Enero de 2024 statt.

Unter anderem werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergriffen:

  • Verwendung von Alternativtext auf Bildern
  • Links zur Auskunft über die Funktion oder das Ziel des Hyperlinks.
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.